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OLG München - Entscheidung vom 24.03.2000

23 U 5318/97

Normen:
AuslPflVersG § 1 Abs. 2
BGB § 249 § 291 § 288 Abs. 1 § 196 Abs. 1 Nr. 1 § 196 Abs. 2 § 201
PflVG § 4 Abs. 2
HGB § 352 Abs. 1
ZPO § 256 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1, Abs. 2 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 2 S. 1 § 3 § 5 § 6

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 3
r+s 2001, 264

Die Klägerin, ein Transportunternehmen, begehrt vom Beklagten, der in eine Versicherungsvermittlung betreibt, Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung und anderem. Der Beklagte hat Anfang 1993 in der Klägerin [...]
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