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OLG München - Entscheidung vom 20.11.2000

11 W 2882/00

Normen:
BRAGO § 19
RVG § 21 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Fundstellen:
AGS 2001, 284
JurBüro 2001, 372
MDR 2001, 353
MittdtschPatAnw 2001, 91
OLGReport-München 2001, 243

Mit Kostenfestsetzungsbeschluß vom 19.06.2000 hat die Rechtspflegerin die von der Klägerin an ihre Prozeßbevollmächtigten nach § 19 BRAGO zu zahlende Vergütung auf 6.927,-- DM festgesetzt; die Festsetzung der für die [...]
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