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OLG München - Entscheidung vom 03.07.2000

3 W 1411/00

Normen:
BRAGO §§ 9 10 Abs. 1
GKG (1975) § 5 Abs. 2 Satz 3 § 25 Abs. 3
GKG (2004) § 66 Abs. 3 Satz 3 § 68 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
RVG §§ 32 33 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO §§ 3 97 Abs. 1

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 26

Die weitere Beschwerde ist unzulässig. Bei der Streitwertfestsetzung durch das Amtsgericht handelt es sich nicht um einen Beschluß nach § 10 BRAGO , sondern um einen solchen nach § 25 GKG . Es liegt deshalb ein Fall [...]
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