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OLG München - Entscheidung vom 07.11.2000

3 W 2808/00

Normen:
GKG (1975) §§ 12 ff.
GKG (2004) §§ 48 ff. (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO §§ 3 97 Abs. 1

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 60

Die Beschwerde richtet sich ersichtlich nur gegen Ziffer I des Beschlusses vom 11.8.2000. Insoweit ist die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Der Senat [...]
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