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OLG Köln - Entscheidung vom 30.06.2000

3 U 145/99 BSch

Normen:
BGB §§ 823, 31, 89, 276
BwaStrG § 8
GG Art. 87, 89

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 440
VersR 2000, 1524

Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagte kein Schadensersatzanspruch aus §§ 823 , 31 , 89 , 276 BGB wegen schuldhafter Verletzung der ihr für den [...]
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