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OLG Köln - Entscheidung vom 02.11.2000

15 W 133/98

Normen:
ZPO § 779

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 188

Der verstorbene Schuldner ist zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung (Herausmessung einer bestimmten Grundstücksteilfläche und deren Übertragung auf den Gläubiger) verurteilt. Da er dem nicht nachkam, ist durch den [...]
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