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OLG Köln - Entscheidung vom 28.08.2000

11 W 23/00

Normen:
BeurkG § 53
GKG (1975) § 25 Abs. 2
GKG (2004) § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO § 3 § 91a Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
MittBayNot 2001, 228
OLGReport-Köln 2001, 57

I. Die Parteien sind - seit 1974 rechtskräftig - geschiedene Eheleute. Durch notariellen Vertrag vom 02.06.1999 übertrug die Beklagte dem Kläger früher im Miteigentum der Parteien stehenden, später von der Beklagten im [...]
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