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OLG Köln - Entscheidung vom 09.06.2000

6 W 54/00

Die gemäß § 91 a Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Nachdem die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, hatte die Kammer lediglich noch gem. § [...]
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