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OLG Köln - Entscheidung vom 23.08.2000

6 U 202/99

Normen:
AGBG §§ 8 9 10 11 13
BGB §§ 807 793

Fundstellen:
BB 2001, 228
K&R 2001, 58
OLGReport-Köln 2000, 387
ZIP 2000, 1836

Die Klägerin ist ein eingetragener Verein mit der satzungsgemäßen Aufgabe, Verbraucherinteressen durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen. Die Beklagte, ein Unternehmen im Bereich der Telekommunikation, vertreibt u. [...]
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