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OLG Köln - Entscheidung vom 25.02.2000

19 W 1/00

Normen:
StBGebV § 9
ZPO § 93

Fundstellen:
MDR 2000, 910
OLGReport-Köln 2000, 214

Die nach den §§ 99 II, 577 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist begründet, weil nicht ersichtlich ist, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses eine fällige Gebührenforderung gegen die Beklagte [...]
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