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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 24.03.2000

11 W 32/00

Normen:
BGB § 1967 Abs. 1
ZPO § 568 Abs. 2 S. 2 § 185 § 181 § 181 Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 97 Abs. 1
ZVG § 28 Abs. 2

Fundstellen:
Justiz 2000, 397
KTS 2001, 609
OLGReport-Karlsruhe 2000 257
Rpfleger 2000, 405

Die sofortige weitere Beschwerde hat Erfolg. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Als Nacherbin ist die Beteiligte Rita H beschwerdebefugt (vgl. Zeller/Stöber, ZVG , 16. Aufl., § 28 Rdnr. 10.4). Da Amts- und Landgericht [...]
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