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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 10.03.2000

10 U 271/99

Normen:
BGB § 208 § 218 § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
ZPO § 256 Abs. 1 § 91 Abs. 1 § 92 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 100 Abs. 4 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
DAR 2000, 267
DAR 2000, 267
MDR 2000, 1014
MDR 2000, 1014
OLGReport-Karlsruhe 2000 224
OLGReport-Karlsruhe 2000, 224
OLGReport-Karlsruhe 2000, 224
VersR 2001, 1175
VersR 2001, 1175

(ohne Tatbestand und abgekürzt gemäß § 543 Abs. 1 ZPO ) Die zulässige Berufung, mit der die Klägerin eine Erhöhung des Schmerzensgeldes anstrebt und ihren Feststellungsantrag weiterverfolgt, ist teilweise begründet. 1. [...]
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