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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 15.02.2000

11 W 12/00

Normen:
ZPO § 91a § 97 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2001, 315
OLGReport-Karlsruhe 2000 279
OLGReport-Karlsruhe 2000, 279

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist unbegründet. Zu Recht hat die Rechtspflegerin im Kostenausgleich die dreifache Gebühr der GKG KV-Nr. 1201 angesetzt. In Übereinstimmung mit dem HansOLG Hamburg (MDR 1997, [...]
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