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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.11.2000

15 W 314/00

Normen:
BGB § 2227

Fundstellen:
DRsp I(174)333c-d
Rpfleger 2001, 132
ZEV 2001, 278

'Nach § 2227 Abs. 1 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder [...]
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