Den Angeklagten wird u.a. Bankrott im besonders schweren Fall mit einer Schadenshöhe von ca. 12 Millionen DM gemäß §§ 283 Abs. 1 Nr. 1, Absätze 2 und 6, 283 a Nr. 1 StGB bzw. Beihilfe dazu zur Last gelegt. Wegen der [...]
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