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OLG Hamm - Entscheidung vom 11.04.2000

23 W 87/00

Normen:
BRAGO § 27 Abs. 1
VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO § 91

Fundstellen:
AGS 2001, 22
JurBüro 2000, 412

Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig, aber unbegründet. 1. Ein Anspruch auf Berücksichtigung weiterer Kopiekosten steht den Beklagten nicht zu. Das Landgericht hat Kopiekosten für 246 Seiten in Höhe von [...]
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