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OLG Hamburg - Entscheidung vom 25.05.2000

3 U 237/99

Normen:
MarkenG § 5 Abs. 2 § 15 Abs. 2, 4

Fundstellen:
AfP 2001, 122
OLGReport-Hamburg 2001, 157

Die Antragstellerin, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, führt den Namen 'N_'. Sie löste ebenso wie der Sender 'Westdeutscher Rundfunk' 1956 den in beiden Sendegebieten tätigen 'Nordwestdeutschen Rundfunk' ab. Die [...]
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