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OLG Hamburg - Entscheidung vom 12.04.2000

8 U 198/99

Normen:
HGB § 87c

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2000, 465

Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere ist die Berufungssumme von 1.500,00 DM (§ 511 a ZPO ) erreicht. Der Senat geht nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung davon aus, dass die Beibringung [...]
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