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OLG Hamburg - Entscheidung vom 01.11.2000

8 W 261/00

Normen:
BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2 § 7 Abs. 2
GKG (1975) § 39 Satz 1
GKG (2004) § 59 Satz 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO § 5

Fundstellen:
AGS 2001, 185
AGS 2001, 186
OLGReport-Hamburg 2001, 172

Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO als sofortige Beschwerde zulässige Erinnerung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin des Landgerichts davon abgesehen, [...]
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