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OLG Hamburg - Entscheidung vom 15.08.2000

8 W 154/00

Normen:
GKG (1975) § 58 Abs. 2 Satz 2
GKG (2004) § 31 Abs. 3 Satz 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO § 123 § 568 Abs. 2

Fundstellen:
JurBüro 2001, 34
MDR 2000, 1397

Die Beschwerde des Beklagten ist nicht statthaft, weil gegen die angegriffene Entscheidung, welche von dem Landgericht als Beschwerdegericht erlassen worden ist, eine weitere Beschwerde nicht stattfindet (§ 568 Abs. 2 [...]
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