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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.12.2000

3 U 157/00

Normen:
UWG § 3

Fundstellen:
ZUM-RD 2001, 344

Die Klägerin führte ab 1. Oktober 1999 für ihren Online-Dienst einen neuen Tarif ein: Er besteht aus einer monatlichen Pauschale von 9,90 DM für die unbegrenzte Nutzung von AOL. Zusätzlich fallen Telefonkosten von 3,9 [...]
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