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OLG Hamburg - Entscheidung vom 14.08.2000

8 W 188/00

Normen:
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2000, 1459
OLGReport-Hamburg 2001, 52

Die sofortige Beschwerde des Klägers ist zulässig, § 104 Abs. 3 ZPO . Sie erweist sich auch als begründet. Die Beklagte kann nicht Erstattung des von ihr aufgewendeten Betrages von 7.538,05 DM durch den Kläger [...]
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