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OLG Hamburg - Entscheidung vom 08.12.2000

8 W 252/00

Normen:
ZPO § 78 Abs. 1 § 91 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
AGS 2001, 115
BB 2001, 440
MDR 2001, 294
NJW-RR 2001, 788
OLGReport-Hamburg 2001, 96
wrp 2001, 298

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Antragstellerin kann nicht die verlangten Auslagen, d. h. von ihren Prozessbevollmächtigten geltend gemachte Fahrtkosten, [...]
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