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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.09.2000

3 U 139/99

Normen:
ALB § 13 Abs. 2
ZPO § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 676
OLGReport-Frankfurt 2000, 331

Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die gegen ihren Willen erfolgte Auszahlung einer Überschussbeteiligung in Höhe von 16.170,45 DM durch die beklagte Lebensversicherung unwirksam ist. Der frühere Ehemann der [...]
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