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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.03.2000

7 W 7/00

Normen:
GKG (1975) § 12 Abs. 1
GKG (2004) § 48 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO § 3 § 9

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2000, 142

Die gemäß § 25 III GKG zulässige Beschwerde ist begründet. Der Streitwert ist gemäß §§ 12 I GKG , 3 , 9 ZPO auf 21.588,- DM festzusetzen. Für den Streitwert einer Klage des Versicherungsnehmers auf Feststellung des [...]
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