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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.05.2000

16 U 227/99

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 651 j Abs. 1 § 651 e Abs. 4 S. 1
ZPO § 543 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 713 § 546 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2000, 309

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. I. Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Das angefochtene Urteil hält einer Überprüfung stand. Auf die zutreffenden Gründe der [...]
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