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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.11.2000

20 W 106/00

Normen:
BGB § 1908 i Abs. 1 § 1836 a § 1836 Abs. 2 S. 2
BVormVG § 1 § 1 Abs. 3 § 1 Nr. 2
KostO § 131 Abs. 2

Die sofortige weitere Beschwerde ist aufgrund der Zulassung im Beschluss des Landgerichts statthaft (§ 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG ). Sie wurde form- und fristgerecht eingelegt (§§ 56 g Abs. 5 , 22 Abs. 1 , 29 Abs. 1 und 2 [...]
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