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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.06.2000

24 U 158/98

Normen:
ZPO § 524 Abs. 4 § 543 Abs. 1 § 97 § 708 Ziff. 10 § 713 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
MDR 2001, 28
NJW-RR 2001, 166
OLGReport-Frankfurt 2000, 287
VRS 102, 261

Die Berufung ist unbegründet. Die Klägerin kann Wandelung des Kaufvertrages vom 07.04.1997 nicht verlangen. Das Gesetz eröffnet zugunsten der Käuferin die Wandelung unter anderem dann, wenn die gekaufte Sache sich zum [...]
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