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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.08.2000

7 U 142/99

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 828 Abs. 1 § 254 § 829 § 832 § 1626 Abs. 1 § 823 Abs. 1 S. 2
ZPO § 543 Abs. 1 § 708 Nr. 11 § 713

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2001, 18

Die Berufung ist zulässig. Sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Zurecht hat das Landgericht hinsichtlich des Beklagten zu 1. eine Haftung aus 829 BGB , der einzigen in Betracht kommende Anspruchsgrundlage, [...]
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