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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.10.2000

9 U 59/00

Normen:
BGB § 826 § 812 Abs. 2 § 123 Abs. 2 § 174 S. 1 § 361a
HTWG § 1 § 5 Abs. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 § 5 Abs. 1 § 1 Abs. 1 § 2 Abs. 1 S. 4
AbzG § 1
VerbrKredG § 7 Abs. 2 S. 3 § 3 Abs. 2 § 7
ZPO § 708 Nr. 10 § 711 § 546 Abs. 2

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 1279
WM 2002, 549

Der Kläger wendet sich gegen die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde, in der er zur Finanzierung einer Eigentumswohnung zugunsten der Beklagten eine Grundschuld bestellte und hierfür die persönliche [...]
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