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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.06.2000

7 U 174/97

Normen:
AKB § 22
AUB 88 § 7
AKB § 22
AUB 88 § 7

Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine Kraftfahrtunfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 200.000,-- DM für den Invaliditätsfall. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die [...]
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