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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.12.2000

16 U 219/99

Normen:
BGB § 284 Abs. 2, § 823 Abs. 2
StGB § 266a Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 543 Abs. 1, § 91 Abs. 1 S. 1, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 S. 1, § 708 Nr. 10, § 713, § 546 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2001, 94

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. I. Die zulässige Berufung ist nur zum Teil begründet. Die Klägerin kann von dem Beklagten gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB [...]
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