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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 31.10.2000

20 U 126/00

Normen:
ZPO § 91a § 929 Abs. 2 § 936 § 187 § 207 Abs. 1 § 270 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 543
wrp 2001, 53

Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 91 a ZPO nach billigem Ermessen nur noch über die Kosten zu entscheiden. Dabei [...]
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