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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 27.03.2000

2b Ss (OWi) 73/00 - (OWi) 41/00 I

Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 5

Fundstellen:
DAR 2000, 367
NJW 2000, 3728
NZV 2000, 303
VRS 99, 69

Bei einer Geldbuße von nicht mehr als zweihundert Deutsche Mark wird die Rechtsbeschwerde nur zugelassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des sachlichen Rechts zu ermöglichen oder das [...]
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