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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 17.11.2000

24 W 63/00

Normen:
BGB §§ 536 581 Abs. 2
GKG (1975) § 12 Abs. 1 Satz 1 § 16 Abs. 1, Abs. 2 § 25 Abs. 4
GKG (2004) §§ § 48 Abs. 1 Satz 1 § 41 Abs. 1, Abs. 2 § 68 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO §§ 3 ff. 287 § § 485 ff. § 493 Abs. 1 n.F. § 9 a.F.

Fundstellen:
AGS 2001, 107
BauR 2001, 1003
BauR 2001, 1003 (Ls)
DWW 2001, 341
MDR 2001, 354
NZM 2001, 669
OLGReport-Düsseldorf 2001, 231
ZMR 2001, 270

I. 1. Geht es wie im Streitfall um die Bewertung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens, richtet sich dessen Streitwert nach dem Wert des zu sichernden Hauptanspruchs. Dies entspricht nach der Änderung der §§ [...]
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