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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 17.08.2000

20 W 98/00

Normen:
GeschmMG § 15 Abs. 5
GebrMG § 27 Abs. 5 c
PatentG § 143 Abs. 5
MarkenG § 140 Abs. 5
ZPO § 91 Abs. 1 § 97 Abs. 1
UWG § 1

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig (§ 104 Abs. 3 ZPO ), aber unbegründet. Die Kosten der von der Schuldnerin für das Ordnungsmittelverfahren beauftragten Patentanwälte sind in der festgesetzten Höhe [...]
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