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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 04.09.2000

9 U 119/00

Normen:
ZPO § 543 Abs. 1 § 545 Abs. 2 S. 1 § 940 § 91 § 100 § 708 Nr. 10 § 713 § 545 Abs. 2 S. 1 § 890
BGB § 226 § 903

Fundstellen:
NJW-RR 2001, 162
OLGReport-Düsseldorf 2000, 463

Die Berufung hat Erfolg. Das angegriffene Urteil ist abzuändern und die beantragten Maßnahmen zur Regelung eines einstweiligen Zustandes sind gemäß § 940 ZPO anzuordnen. 1. Der Verfügungskläger kann gemäß § 226 BGB von [...]
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