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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 07.12.2000

10 U 199/99

Normen:
BGB §§ 535 554 387

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 263
WuM 2001, 121

Gegenüber dem vorstehend ermittelten Restzahlungsanspruch der Kläger von 6.300 DM können die Beklagten keine Gegenforderungen aufgrund des Wasserrohrbruchs im März 1998 geltend machen. Einer derartigen Geltendmachung [...]
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