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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.04.2000

24 U 184/99

Normen:
VerbrKrG § 1 Abs. 1 § 18 § 1 § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 1 S. 1 § 4 a.F § 4 Abs. 1 S. 2 n.F. § 6 Abs. 2 § 3 Abs. 2 Nr. 1 § 12 Abs. 1 Nr. 2 § 12 Abs. 2
HGB §§ 1 ff. a. F. § 1 Abs. 2 Nr. 1 a.F. § 344
BGB § 609 Abs. 1 Nr. 2 § 126 Abs. 2 § 150 Abs. 2 § 125
AGB § 10
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1 § 708 Nr. 10 § 713

Fundstellen:
DB 2001, 914
OLGReport-Düsseldorf 2001, 195

Die Berufung des Beklagten hat Erfolg. Er schuldet der Klägerin bereits deswegen keine Leasingraten und Schadensersatz, weil der zugrundeliegende Leasingvertrag den Vorschriften des VerbrKrG unterliegt (dazu 1.), [...]
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