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OLG Bremen - Entscheidung vom 18.01.2000

4 WF 3/00

Normen:
BGB § 1601
ZPO § 323 § 620 § 620b § 707 Abs. 2 S. 2 § 767 § 793

Fundstellen:
FamRZ 2000, 1165

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat auch in der Sache einen zumindest vorläufigen Erfolg. Gegen Entscheidungen, die im Zwangsvollstreckungsverfahren ohne mündliche Verhandlung ergehen, kann gem. § 793 ZPO [...]
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