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LG Detmold - Entscheidung vom 19.05.2000

2 T 23/00

Normen:
GKG § 25
ZPO § 485

Fundstellen:
BauR 2000, 1537 (Ls)
MDR 2000, 910

Die Beschwerde ist nach § 25 Abs. 3 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 GKG unzulässig, weil seit der Erledigung des Beweisverfahrens mehr als sechs Monate verstrichen sind. Es ist allerdings umstritten, ob die Ausschlussfrist des § [...]
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