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LG Bonn - Entscheidung vom 18.12.2000

3 O 251/00

Fundstellen:
DStZ 2001, 568 (Kurzinformation)
NJW 2001, 2483 (amtl. Leitsatz)
MittRKKöln 2001, 56
NWB 2001, 3148

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte bei Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis [...]
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