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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 05.05.2000

3 Sa 112/00

Normen:
BUrlG § 11 Abs. 1

Fundstellen:
AuA 2001, 142
LAGE § 11 BUrlG Nr. 12
BB 2000, 2315
DB 2001, 436

Die Parteien streiten um die Höhe der Entgeltfortzahlung, die dem Kläger für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit vom 05.01.1999 bis 14.02.1999 zusteht. Der Kläger vertritt die Ansicht, die Beklagte habe ihm 1.845,90 DM [...]
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