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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.10.2000

9 Ta 363/00

Normen:
BGB § 779 Abs. 1
BRAGO § 23 Abs. 1 § 25 Abs. 2 § 123 Abs. 1 § 128
RVG § 49 Abs. 1 § 55 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
VV-RVG Nr. 1000, Nr. 7008 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Fundstellen:
AuR 2001, 118
DB 2000, 2536
NZA-RR 2001, 105

I. Der Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit dem schwerbehinderten Kläger ohne vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle am 30. Mai 2000 zum 30. Juni 2000 gekündigt. Gegen diese Kündigung hat der Kläger, [...]
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