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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 24.10.2000

10 TaBV 2/99

Normen:
BGB §§ 38 40
TVG § 3 Abs. 1, Abs. 3 § 4 Abs. 1, Abs. 5
UmwG § 324

Fundstellen:
AP Nr. 34 zu § 23 BetrVG 1972
AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Unterlassungsanspruch
AP Nr. 18 zu § 3 TVG Verbandszugehörigkeit
AP Nr. 37 zu § 4 TVG Nachwirkung
BB 2001, 257
FA 2001, 223
LAGE Art. 9 GG Nr. 14
LAGE § 3 TVG Nr. 5
ZBVR 2001, 110

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die IG Medien, Druck, Papier, Publizistik und Kunst (nachfolgend: IG Medien) von den Arbeitgeberinnen (B. Druck GmbH und B. Services GmbH - ehemals B. Dienstleistungen GmbH -) [...]
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