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FG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 15.08.2000

1 K 205/97

Normen:
InvZulG 1993 § 2 Satz 1
BGB § 94 Abs. 2
BewG § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
BGB § 95 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2001, 96

Streitig ist, ob eine Video-Überwachungsanlage ein investitionszulagenbegünstigtes bewegliches Wirtschaftsgut darstellt. Die Klägerin betrieb 1995 in gemieteten Räumlichkeiten eine Diskothek. Den Mietvertrag hatte sie [...]
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