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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 29.08.2000

2 K 3074/99

Normen:
EStG § 33a Abs. 1 Satz 4

Streitig ist, in welchem Umfang die Kläger Unterhaltsleistungen an ihren Sohn gemäß § 33a Abs. 1 EStG geltend machen können. Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind die Eltern des am 18. [...]
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