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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 26.07.2000

1 K 3064/99

Normen:
EStG § 11 Abs. 2
EStDV § 82b Abs. 1 Satz 1

Streitig ist, ob durch den nahezu vollen Werbungskostenabzug größeren Erhaltungsaufwands in 1995 durch das Finanzamt für die Streitjahre 1996 und 1997 das ausgeübte klägerische Verteilungswahlrecht nach § 82b Abs. 1 [...]
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