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FG Nürnberg - Entscheidung vom 21.07.2000

VII 290/98

Normen:
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
AO § 370 Abs. 1 Nr. 2
AO § 370 Abs. 4
AO § 235 Abs. 1

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Der Kläger ist Kunsthandwerker; er erzielt aus der Herstellung und dem Verkauf von Mobiliar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, [...]
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