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FG München - Entscheidung vom 18.12.2000

6 K 2944/95

Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
KStG § 47

I. Streitig ist, ob im Veranlagungszeitraum 1984 eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Die Klägerin, eine GmbH (N.N. GmbH), beschäftigt sich mit der Herstellung, dem An- und Verkauf, dem Im- und Export und dem [...]
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